In Anlehnung an die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Gebührenerhebung gemäß Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Wasserpreise ermittelt. Kostendeckung steht dabei im Mittelpunkt der Preispolitik. Unterschiedliche Wasserpreise von Stadt zu Stadt stehen immer im Zusammenhang mit den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort. Im Falle der BEW beispielsweise haben Faktoren wie die generellen Möglichkeiten einer Eigenförderung im Versorgungsgebiet, die Lage im Bergischen Land sowie die Struktur der Bebauung und Bevölkerung in Hückeswagen, Wermelskirchen und Wipperfürth, Einfluss auf die Art und Weise, wie das Trinkwasser im Versorgungsgebiet bereitgestellt werden kann.
Trinkwasserpreise
Die BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH bietet Trinkwasser zu den nachstehenden Tarifen an. Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.06.1980 ist Bestandteil des Versorgungsvertrages. Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus Grund- und Mengenpreis.