BEW Trinkwasserpreise

Trinkwasserpreise

Die BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH bietet Trinkwasser zu den nachstehenden Tarifen an. Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.06.1980 ist Bestandteil des Versorgungsvertrages. Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus Grund- und Mengenpreis.

Preisanpassung - neue Wasserpreise ab 01.07.2023

Ab 01.07.2023 ändern sich die Allgemeinen Tarifpreise für die Versorgung mit Wasser. Die neuen Preise entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht. 

Die BEW bietet Trinkwasser ab dem 01.07.2023 zu den nachstehenden Tarifen an. Die "Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 sowie die Ergänzenden Bedingungen der BEW zur AVBWasserV sind Bestandteil des Versorgungsvertrages. Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus Grund- und Mengenpreis.

Wasserpreise (gültig ab dem 01.07.2023)

 

Nettopreise
€/Monat
Bruttopreise
€/Monat 
(inkl. 7% USt.)
1. Grundpreis
  Als Teilbetrag des Jahres­grund­preises werden erhoben für:
1.1 den Haushaltsbedarf bis zwei Haushalte 15,50 € 16,59 €
  jeder weiterer Haushalt 6,50 € 6,96 €
1.2 gewerblichen, beruflichen u. sonstigen Bedarf 19,50 € 20,87 €
1.3 landwirtschaftlichen Betriebsbedarf 15,50 € 16,59 €
1.4 Bei Zählergrößen über 10 cbm Stundenleistung erhöht sich der
monatliche Grundpreis je cbm Stundenleistung um
3,50 € 3,75 €
1.5 Für Standrohre berechnen wir 13,00 € 13,91 €
  Kaution pro Standrohr pauschal   500,00 €
2. Mengenpreis
  Kubikmeter (cbm) 1,650 € 1,766 €

In Anlehnung an die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Gebührenerhebung gemäß Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Wasserpreise ermittelt. Kostendeckung steht dabei im Mittelpunkt der Preispolitik. Regional unterschiedliche Wasserpreise stehen immer im Zusammenhang mit den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort. Im Falle der BEW beispielsweise haben Faktoren wie die generellen Möglichkeiten einer Eigenförderung im Versorgungsgebiet, die topografische Lage im Bergischen Land sowie die Struktur der Bebauung und Bevölkerung in Hückeswagen, Wermelskirchen und Wipperfürth Einfluss auf die Art und Weise, wie das Trinkwasser im Versorgungsgebiet bereitgestellt werden kann.