Preisanpassung Grundversorgung zum 01. April 2022
Was ändert sich zum 01. April 2022?
Aufgrund steigender Beschaffungspreise für Strom können wir unsere Allgemeinen Preise in der Grundversorgung leider nicht stabil halten. Deswegen werden wir unsere Allgemeinen Preise in der Grundversorgung zum 01. April 2022 anpassen. Der Grundpreis bleibt unverändert. Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis erhöht sich um 6,99 Ct./kWh von 33,00 Ct./kWh auf 39,99 Ct./kWh. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 kWh macht dies eine Erhöhung um 17,47 €/Monat aus.
Abschlag und Zählerstand
Der monatliche Abschlag bleibt für unsere Kunden unverändert. Kunden, die hier eine Anpassung wünschen, können sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Den Zählerstand zum Datum der Preisänderung können Sie uns ebenfalls gerne (per Email, Brief oder telefonisch) mitteilen.
Tarifcheck
BEW bietet für ihre Kunden einen kostenlosen Tarifcheck bzw. die Überprüfung der Stromkosten an. Fragen hierzu werden unter 02267 / 686-200 gerne beantwortet.
Zur Information
Diese Preisanpassung gilt nicht für Kunden außerhalb der Grundversorgung, bspw. für Kunden, die bereits einen Sondervertrag mit Laufzeit abgeschlossen haben.