Grundversorgung
Mit Basis Gas (Grundversorgung) werden Sie automatisch beliefert, wenn Sie im Netzgebiet der BEW Gas beziehen und keinen Sondervertrag mit uns, der BEW oder einem anderen Anbieter abgeschlossen haben.
Mit Basis Gas (Grundversorgung) werden Sie automatisch beliefert, wenn Sie im Netzgebiet der BEW Gas beziehen und keinen Sondervertrag mit uns, der BEW oder einem anderen Anbieter abgeschlossen haben.
Was ändert sich zum 01.02.2024?
Seit der letzten Preisanpassung im Juli 2023 konnten wir die Beschaffungskosten für Gas weiter reduzieren. Daher die gute Nachricht für Sie: Die Gaspreise werden ab 01.02.2024 günstiger für Sie. Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis reduziert sich um 4,49 Ct./kWh brutto (4,20 Ct./kWh netto) von 16,49 Ct./kWh brutto (15,41 Ct./kWh netto) auf 12,00 Ct./kWh brutto (11,21 Ct./kWh netto). Der verbrauchsunabhängige Grundpreis in Höhe von 64,20 €/Jahr brutto (60,00 €/Jahr netto) bleibt unverändert.
Abschlag und Zählerstand
Ihren monatlichen Abschlag entnehmen Sie bitte der nächsten Jahresabrechnung. Sollten Sie hier eine Anpassung wünschen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Oder nutzen Sie doch ganz einfach unser BEW Kundenportal. Wenn Sie möchten, können Sie hier Ihren Abschlag ändern und/oder Ihren Zählerstand übermitteln.
Zur Information
Bitte beachten Sie, dass diese Preisanpassung nicht für Kunden außerhalb der Grundversorgung gilt, bspw. für Kunden, die bereits einen Sondervertrag mit Laufzeit abgeschlossen haben.
Netto | Brutto (inkl. 7% USt.) | |
---|---|---|
Verbrauchspreis | 11,21 ct/kWh | 12,00 ct/kWh* |
Grundpreis/Jahr | 60,00 Euro | 64,20 Euro* |
*Die hier ausgewiesenen Bruttopreise enthalten noch die befristete Mehrwertsteuer auf Gas in Höhe von 7%. Sollte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer bereits vor dem 01.04.2024 wieder auf 19% erhöhen, so erhöhen sich die Bruttopreise entsprechend.
ct/kWh | €/Jahr | |
---|---|---|
Staatlicher Preisbestandteil: | ||
Erdgassteuer | 0,550 | |
CO2-Preis | 0,819 | |
Gasspeicherumlage | 0,186 | |
Gasbilanzierungsumlage (SLP) | 0,000 | |
Konvertierungsumlage | 0,000 | |
Regulatorisch veranlasste Preisbestandteile (Netzentgelte*) am Beispiel von 4.000 kWh/Jahr: | ||
Arbeitspreis (mengengewichteter Zonenpreis) | 1,230 | |
Konzessionsabgabe** (Mittelwert) | 0,030 | |
Grundpreis | 45,75 | |
Messstellenbetrieb (pro Zähler G4) | 12,80 | |
Messdienstleistung (pro Zähler G4) | 4,00 | |
Summe der staatlichen und regulatorisch veranlassten Preisbestandteile: | 2,815 | 62,55 |
* Bei den Entgelten des Netzbetreibers (Netzentgelte pro verbrauchte kWh, Grundpreis und Messstellenbetrieb und Messdienstleistung durch Messstellenbetreiber) wurde vom Standardfall ausgegangen. Die Entgelte für beschriebene Leistungen des Netzbetreibers können abweichen.
** Wegenutzungsentgelt an Gemeinden: Unser Unternehmen ist in mehreren Kommunen als Grundversorger zuständig. Die ausgewiesene Konzessionsabgabe wird im Rahmen der Kalkulation des Allgemeinen Preises als Durchschnittswert der Konzessionsabgaben aller Gemeinden dargestellt und kann je nach Abnahmeverhältnis abweichen.
Netto | Brutto (inkl. 7% USt.) | |
---|---|---|
Verbrauchspreis | 15,41 ct/kWh | 16,49 ct/kWh |
Grundpreis/Jahr | 60,00 Euro | 64,20 Euro |
ct/kWh | €/Jahr | |
---|---|---|
Staatlicher Preisbestandteil: | ||
Erdgassteuer | 0,550 | |
CO2-Preis | 0,546 | |
Gasspeicherumlage | 0,145 | |
Gasbilanzierungsumlage (SLP) | 0,000 | |
Konvertierungsumlage | 0,000 | |
Regulatorisch veranlasste Preisbestandteile (Netzentgelte*) am Beispiel von 4.000 kWh/Jahr: | ||
Arbeitspreis (mengengewichteter Zonenpreis) | 1,270 | |
Konzessionsabgabe** (Mittelwert) | 0,030 | |
Grundpreis | 36,50 | |
Messstellenbetrieb (pro Zähler G4) | 12,80 | |
Messdienstleistung (pro Zähler G4) | 4,00 | |
Summe der staatlichen und regulatorisch veranlassten Preisbestandteile: | 2,541 | 53,30 |
* Bei den Entgelten des Netzbetreibers (Netzentgelte pro verbrauchte kWh, Grundpreis und Messstellenbetrieb und Messdienstleistung durch Messstellenbetreiber) wurde vom Standardfall ausgegangen. Die Entgelte für beschriebene Leistungen des Netzbetreibers können abweichen.
** Wegenutzungsentgelt an Gemeinden: Unser Unternehmen ist in mehreren Kommunen als Grundversorger zuständig. Die ausgewiesene Konzessionsabgabe wird im Rahmen der Kalkulation des Allgemeinen Preises als Durchschnittswert der Konzessionsabgaben aller Gemeinden dargestellt und kann je nach Abnahmeverhältnis abweichen.
Als Grundversorger im Netzgebiet der BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH (Erdgasnetz) beliefern wir Sie als Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen einer Ersatzbelieferung wenn:
Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.
Grundsätzlich dauert die Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Gas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Gasliefervertrag abschließen.
Wenn Sie als Nicht-Haushaltskunde mit registrierender Leistungsmessung von einer Ersatzbelieferung betroffen sind wenden Sie sich bitte an unser Team Geschäftskundenberatung.