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Wärmepumpen - Tarif Wärmepumpe Basis

Wärmepumpe Basis (Grundversorgung)

Mit Wärmepumpe Basis (Grundversorgung) werden Sie automatisch beliefert, wenn Sie im Netzgebiet der BEW Netze GmbH Strom beziehen und keinen Sondervertrag mit uns, der BEW oder einem anderen Anbieter abgeschlossen haben. Bei Abschluss des Tarifs Wärmepumpe Basis profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Hohe Flexibilität
  • 14 Tage Kündigungsfrist
  • Belieferung nach den gesetzlichen Bestimmungen
  • Wechsel in einen günstigeren Tarif der BEW ist jederzeit, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich
Strompreisbestandteile, die in Ihren Netto-Endpreis einfließen (Gültig ab 01.04.2024):
Preise gemäß PreisblattEuro/Jahrct/kWh
Preise gemäß Preisblatt151,2633,61
Stromsteuer 2,050
Konzessionsabgabe 1,450
EEG-Umlage 0,000
KWKG-Aufschlag 0,275
§19 Abs. 2 StromNEV-Umlage 0,643
§17f Abs. 5 EnWG Offshore-Umlage 0,656
§18 der AbLaV Abschaltbare-Lasten-Umlage 0,000
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelte pro verbrauchte kWh 8,730
Grund- und Arbeitspreis91,50 
Messstellenbetrieb durch MSB16,81 
Summe der genannten einfließenden Kostenbelastungen
 108,3113,804
Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab: In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 Cent/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 Cent/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Interntseite ihres Netzbetreibers veröffentlicht www.bew-netze.de. Bei den Entgelten für den Messstellenbetrieb wurde vom Standard Drehstromzähler mit Eintarifzählung ausgegangen. Die Entgelte für anderweitige Messeinrichtungen können ggf. abweichen.
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschl. Marge):
am verbrauchsabhängigen Grundpreis pro Jahr42,95 Euro/Jahr 
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde19,806 Cent 
Strompreisbestandteile, die in Ihren Netto-Endpreis einfließen (Gültig ab 01.01.2024):
Preise gemäß Preisblatt Euro/Jahr ct/kWh
Preise gemäß Preisblatt 151,26 37,81
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe   1,450
EEG-Umlage   0,000
KWKG-Aufschlag   0,275
§19 Abs. 2 StromNEV-Umlage   0,643
§17f Abs. 5 EnWG Offshore-Umlage   0,656
§18 der AbLaV Abschaltbare-Lasten-Umlage   0,000
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelte pro verbrauchte kWh   8,730
Grund- und Arbeitspreis 91,50  
Messstellenbetrieb durch MSB 16,81  
Summe der genannten einfließenden Kostenbelastungen
  108,31 13,804
Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab: In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 Cent/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 Cent/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Interntseite ihres Netzbetreibers veröffentlicht www.bew-netze.de. Bei den Entgelten für den Messstellenbetrieb wurde vom Standard Drehstromzähler mit Eintarifzählung ausgegangen. Die Entgelte für anderweitige Messeinrichtungen können ggf. abweichen.
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschl. Marge):
am verbrauchsabhängigen Grundpreis pro Jahr 42,95 Euro/Jahr  
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 24,006 Cent  
Strompreisbestandteile, die in Ihren Netto-Endpreis einfließen (Gültig ab 01.07.2023):
Preise gemäß Preisblatt Euro/Jahr ct/kWh
Preise gemäß Preisblatt 151,26 37,81
Stromsteuer   2,050
Konzessionsabgabe   1,450
EEG-Umlage   0,000
KWKG-Aufschlag   0,357
§19 Abs. 2 StromNEV-Umlage   0,417
§17f Abs. 5 EnWG Offshore-Umlage   0,591
§18 der AbLaV Abschaltbare-Lasten-Umlage   0,000
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelte pro verbrauchte kWh   5,810
Grund- und Arbeitspreis 91,25  
Messstellenbetrieb durch MSB 16,81  
Summe der genannten einfließenden Kostenbelastungen
  108,06 10,675
Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab: In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 Cent/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 Cent/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Interntseite ihres Netzbetreibers veröffentlicht www.bew-netze.de. Bei den Entgelten für den Messstellenbetrieb wurde vom Standard Drehstromzähler mit Eintarifzählung ausgegangen. Die Entgelte für anderweitige Messeinrichtungen können ggf. abweichen.
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschl. Marge):
am verbrauchsabhängigen Grundpreis pro Jahr 43,20 Euro/Jahr  
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 27,14 Cent  

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