Energieverbrauch unter Kontrolle?

BEW und Jobcenter unterstützen gemeinsam Verbraucher beim Energiesparen.
Energiekosten machen bei den Haushaltsausgaben einen erheblichen Anteil aus. Gerade für Haushalte mit geringem Einkommen ist dies eine große Belastung. Strom- und Gaskosten können deshalb schnell große Löcher in das ohnehin knappe Budget reißen. Gemeinsam möchten deshalb das Jobcenter Rhein-Berg und die BEW aufklären und informieren. Denn durch das Einsparen von Energie, die Wahl des richtigen Tarifes sowie angepasster Abschlagzahlungen können Kosten verringert und Nachforderungen am Jahresende vermieden werden. Das Spektrum reicht von praktischen Energiespartipps, Beleuchtungsberatung bis hin zur Wahl des richtigen Tarifs und angepasster Abschlagszahlungen. Schon das Interesse an der ersten Veranstaltung am Mittwoch (7. März) im Jobcenter Rhein-Berg war groß: Es nahmen rund 20 Personen teil. Die BEW legt Wert darauf, ihre Kunden persönlich zu beraten und Lösungen auch in finanziell schwierigen Situationen zu finden. „Hierbei helfen Kooperationen wie zum Beispiel die mit dem Jobcenter“ so Beate Janssen, Leiterin der Debitorenbuchhaltung. Und Sarah Andree vom Jobcenter Rhein-Berg fügt an: „Durch Information, Aufklärung und Tipps vermitteln wir Sicherheit im Umgang mit Energie und Energielieferant. Die Leute erfahren, an welchen Stellschrauben sie selbst arbeiten können. So können Kosten verringert und Nachforderungen bei der Energierechnung am Jahresende vermieden werden.“

Tipps für den Verbraucher

Wie halte ich meinen Energieverbrauch unter Kontrolle?
Lesen Sie Ihre Zählerstände regelmäßig – mindestens einmal im Quartal – ab und notieren Sie diese in einer Tabelle. So bekommen Sie ein besseres Gefühl für Ihren Verbrauch und sehen Ausreißer sowie Einsparungen durch Verhaltensänderungen sofort. Nehmen Sie Energieberatung zum Beispiel vom Energieversorger, der Caritas, der Verbraucherzentrale oder des Jobcenters in Anspruch. Energieberater von der Verbraucherzentrale oder der Caritas kommen kostenlos zu Ihnen nach Hause und beraten Sie vor Ort.

Wie kann ich mich vor Zahlungsrückständen und Stromsperre schützen?
• Bezahlen Sie Ihre Abschläge regelmäßig und pünktlich. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten immer Vorrang haben. Denn wenn Zahlungsrückstände auflaufen, ist Ihr Energieversorger berechtigt, die Belieferung mit Energie einzustellen. Entsteht ein finanzieller Engpass, sprechen Sie mit Ihrem Energieversorger über Ratenzahlungen oder andere Lösungen, bevor er die Sperrung ankündigt. Verbraucher, die Leistungen von Jobcenter oder Sozialamt beziehen, können vom Jobcenter prüfen lassen, ob die Abschläge direkt vom Sozialleistungsträger an den Energieversorger überwiesen werden kann, wenn es in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten gekommen ist. Sprechen Sie hierfür Ihr Jobcenter an.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Haushaltsfinanzen und achten Sie darauf, dass Ihre Ausgaben nicht Ihre Einnahmen übersteigen. - Notieren Sie Ihre Einkünfte und Ausgaben für jeden Monat z.B. in einem Haushaltsbuch. So haben Sie immer im Blick, wohin Ihr Geld fließt.
• Halten Sie fest, wie viel Geld Sie im Monat für Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen etc. benötigen. Den Rest Ihrer Einnahmen können Sie für Ihre Lebenshaltung ausgeben oder sogar ansparen.
• Bei Minirente und geringem Einkommen lohnt es sich zu prüfen, ob ein ergänzender Anspruch auf staatliche Hilfen (Wohngeld, Grundsicherung etc.) besteht.
Lassen Sie bei der BEW mit einem aktuellem Zählerstand prüfen, ob die Abschlagszahlungen zu Ihrem Stromverbrauch passen und ob der Tarif der günstigste für Sie ist. Falls nicht, kann der BEW-Berater das eine oder andere gleich anpassen. Dies können Sie persönlich bei einem BEW Kundenberater vor Ort in den Kundencentern oder im Beratungswagen, telefonisch oder über das Online-Portal der BEW berechnen lassen. Zu niedrige Abschlagszahlungen führen zu hohen Nachforderungen bei der Jahresrechnung.

Was kann ich machen, wenn die Stromsperre kurz bevorsteht oder der Energieversorger den Strom bereits abgestellt hat?
Nach den gesetzlichen Vorschriften kann der Energieversorger die Belieferung eines Kunden mit Strom oder Gas einstellen und somit eine Energiesperre verhängen, wenn
• er die Sperre vier Wochen vorher androht, (bei Wasser 2 Wochen)
• den Vollzug der Sperre drei Werktage vorher ankündigt,
• der Verbraucher dem Energieversorger nicht angemessen in Aussicht stellt, seinen Zahlungspflichten nachzukommen.
Beim Sperren fallen weitere Kosten an, denn sowohl die Sperrung selbst als auch die Entsperrung kosten Geld. Diese Zusatzkosten treiben die Rechnung zusätzlich in die Höhe. Doch auch wenn die Sperre droht, gilt: Werden Sie aktiv und bemühen Sie sich frühzeitig um Hilfe. Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zur BEW auf, um eine gemeinsam Lösung zu finden.