Bei BEW bleiben Strompreise stabil

Energiedienstleister gleicht Steigerung der staatlichen Lasten durch günstigere Strombeschaffung aus – Energiewende ist wichtig und kostet WIPPERFÜRTH/WERMELSKIRCHEN/HÜCKESWAGEN/KÜRTEN. „Für Kunden der Bergischen Energie- und Wasser-GmbH bleiben die Strompreise in 2017 unverändert“, teilt Jens Langner, Geschäftsführer des Unternehmens mit. Seine Kunden dürfte das freuen. Denn während viele Energievertriebe landauf, landab noch rechnen, hat sich das regionale Unternehmen bereits festgelegt. Hintergrund der Diskussion sind die vom Staat den Verbrauchern auferlegten Umlagen und Abgaben zur Finanzierung der Energiewende, die mit dem Strompreis erhoben werden. Sie steigen zum 1. Januar 2017 erneut an – inklusive Steuern und Konzessionsabgaben um 0,467 Cent auf 11,394 Cent pro Kilowattstunde. Zentraler Bestandteil der staatlich auferlegten Lasten ist die EEG-Umlage. Sie klettert von derzeit 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Die Mehrkosten der gesetzlich bedingten Bestandteile des Strompreises gleicht die Bergische Energie- und Wasser- GmbH (BEW) nach Aussagen von Jens Langner durch eine verbesserte Energiebeschaffung aus. „Strom ist an den Handelsplätzen insgesamt günstiger geworden, wir kaufen zu einem niedrigeren Preis ein, von diesem Vorteil profitieren jetzt unsere Kunden“, erklärt er kurz und fügt an: „Das reicht, um die Mehrkosten der staatlichen Umlagen und Abgaben aufzufangen.“ Energiewende nutzt Klima und Region Die BEW steht  hinter der Energiewende und übernimmt Mitverantwortung für die Gestaltung der Energiezukunft in der Region. „Als lokales Unternehmen mit kommunalen Anteilseignern ist es uns ein Anliegen, unsere Kunden stets zuverlässig und so preisgünstig wie möglich mit Energie zu versorgen“, betont der Geschäftsführer, „sichtbar auch an den neuen Lokalstromangeboten, die preislich spürbar unter unseren bisherigen Festpreistarifen liegen.“  Doch er könne nicht verhehlen, dass der Einfluss eines Energiedienstleisters auf die Preisgestaltung zunehmend sinke, erläutert Jens Langner. Die fundamentale Umgestaltung der Energieversorgung koste und die staatliche Regulierung übe großen Einfluss auf die Versorgungsbranche aus. „Dieser Entwicklung und Systematik kann sich auch die BEW nicht entziehen“, meint er. Während beispielsweise auf der einen Seite die Großhandelspreise für Strom bisher tendenziell fallen würden,  stiegen auf der anderen Seite die Abgabenlasten für Erneuerbare Energien und den Netzausbau. „Strom aus erneuerbaren Quellen dient dem Klimaschutz, die wichtigste Voraussetzung für unsere künftige Lebensqualität“, betont der BEW-Chef. Wichtig sei ihm bei der Energiewende in der Region, dass Stadt, Region und ihre Bürger langfristig von den Projekten profitieren würden. „Neben der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen spielt die Steigerung der Energieeffizienz eine wichtige Rolle für die Reduktion des Kohlendioxidausstoßes“, ist Jens Langner überzeugt. Drei Viertel des Strompreises sind staatlich reguliert Vom Strompreis, den Haushaltskunden bezahlen, entfallen heute bereits gut die Hälfte auf staatlich veranlasste Umlagen und Abgaben zur Finanzierung der Energiewende sowie auf Steuern. Diese muss der Energielieferant mit dem Strompreis erheben und an den Staat abführen. Rund ein Viertel machen durchschnittlich die Netzentgelte aus, wobei es hier regionale Unterschiede gibt. „Das restliche Viertel des Strompreises können wir als Energieversorger bedingt beeinflussen; das sind die Kosten für Beschaffung und Vertrieb“, informiert Jens Langner. Die Zusammensetzung des Strompreises hat sich in den vergangenen 18 Jahren – also seit der Liberalisierung des Strommarktes – komplett verändert: Während laut BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft – die Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb und Kundenservice in diesem Zeitraum lediglich um sechs Prozent gestiegen sind, haben sich die staatlich veranlassten Steuern, Abgaben und Umlagen zur Finanzierung der Energiewende um mehr als das Dreieinhalbfache erhöht. Insgesamt ist der Strom heute um etwa zwei Drittel teurer als 1998. Nach dem aktuellen Monitoringbericht der Bundesnetzagentur ist  der durchschnittliche Strompreis für Haushaltskunden in der Grundversorgung innerhalb der letzten 10 Jahre um 59 Prozent gestiegen. Die ganze Palette Mit dem Strompreis wird neben der EEG-Umlage eine ganze Reihe weiterer gesetzlich bestimmter Umlagen und Abgaben zur Finanzierung der Energiewende erhoben, ebenso Steuern und Konzessionsabgaben.  Seit dem 14. Oktober ist bekannt, dass für 2017 die EEG-Umlage 6,88 Cent pro Kilowattstunde beträgt und die Offshore-Haftungsumlage den negativen Wert -0,028 Cent pro Kilowattstunde hat. Am 27. Oktober wurden die neuen Werte für folgende gesetzliche Strompreisbestandteile veröffentlicht: Der neue Wert für die §-19-StromNEV-Umlage liegt bei 0,388 Cent pro Kilowattstunde, der für die Abschaltbare Lasten-Umlage bei 0,006 Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 (KWKG) wird im kommenden Jahr voraussichtlich  0,438 Cent pro Kilowattstunde betragen. Das Gesetz befindet sich derzeit zwar in der Novellierung, soll jedoch bis Ende des Jahres 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Unverändert bleiben die Umlage für Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer. Die Netzentgelte entwickeln sich regional sehr unterschiedlich. Die prognostizierten Werte der Übertragungsnetzbetreiber liegen vor; die verbindlichen Höhen werden aber erst zum 31. Dezember bekannt gegeben.