Bereich Netz - Grund- und Ersatzversorgung

Festlegung des Grundversorgers

Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Haushaltskunden sind nach § 3 Nr. 22 EnWG nur Letztverbraucher, die Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke, die einen Verbrauch von 10.000 Kilowattstunden (kWh) nicht übersteigen, beziehen.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 01.Juli, erstmals zum 01.Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen. Grundversorger für den Zeitraum 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 ist gemäß § 36 Abs. 2 EnWG:

BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH
Sonnenweg 30
51688 Wipperfürth
Telefon: 02267 686-0


Ergänzende Bedingungen, Downloads und Informationen zu Bedingungen und Preisen finden Sie auf der Internetseite des Grundversorgers unter : www.bergische-energie.de

Allgemeine Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung im Gas erhalten Sie unter: Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)