Startschuss für die Kommunale Wärmeplanung
29.04.2025
29.04.2025
Die Städte Hückeswagen, Wermelskirchen und Wipperfürth nehmen Kurs auf die Klimaneutralität und haben gemeinsam das Projekt kommunale Wärmeplanung (KWP) angestoßen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2045 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung sicherzustellen. Dafür bietet die kommunale Wärmeplanung eine strategische Grundlage zur Umsetzung der städtischen Klimaziele und dient als Orientierung für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bei ihrer individuellen Planung.
Die Vorgabe zur Erstellung der KWP basiert auf dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) auf Bundesebene sowie dem Landeswärmeplanungsgesetz NRW auf Landesebene. Die Kommunen sind verpflichtet, bis zum 01.07.2028 eine Wärmeplanung zu erstellen. In interkommunaler Zusammenarbeit wurde die BEW beauftragt, gemeinsam mit dem Dienstleistungsbüro BMU Energy Consulting das Projekt durchzuführen. Im Fokus steht die Identifikation der wirtschaftlichsten und sozialverträglichsten Optionen für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung. Die Kommunale Wärmeplanung analysiert die energetische Ausgangslage im Wärmesektor, identifiziert erneuerbare Energiepotenziale, berücksichtigt dabei unvermeidbare Abwärme und entwickelt mögliche Entwicklungsszenarien für die Kommunen.
„Die kommunale Wärmeplanung liefert nicht nur einen strategischen Fahrplan, um die Klimaziele zu erreichen, sondern bietet auch eine wertvolle Orientierung für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sowie Unternehmen. Die Planung zeigt Möglichkeiten auf, zwingt jedoch niemanden zu bestimmten Maßnahmen“, betonen Bürgermeister/Innen Anne Loth, Dietmar Persian und Marion Holthaus. Grundsätzlich handelt es sich bei der kommunalen Wärmeplanung um einen informellen Plan ohne direkte rechtliche Wirkung. Ein politischer Beschluss zur Umsetzung der Wärmeplanung löst keine vorzeitigen Rechtsfolgen aus, wie sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt sind. Erst durch eine separate Entscheidung der Stadt auf Basis der Erkenntnisse der KWP, bestimmte Gebiete als „Gebiete zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes“ oder als „Wasserstoffnetzausbaugebiete“ auszuweisen, können frühzeitige GEG-Verpflichtungen in Kraft treten. Dies betrifft jedoch nur die dortigen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer. Auch dann wird keine bestimmte Art der Wärmeversorgung vorgeschrieben. Ziel der kommunalen Wärmeplanung bleibt es, Optionen zur Wärmeversorgung transparent darzustellen. Sie soll je nach Gebiet den Eigentümerinnen und Eigentümern Hinweise zur zukünftigen Entwicklung der Wärmeversorgung bieten, ohne individuelle Betrachtungen und Maßnahmen zu ersetzen.
Aktuelle Informationen sind auf der Homepage der Städte zu finden unter:
www.hueckeswagen.de/portal/seiten/die-kommunale-waermeplanung-900000333-37660.html
www.wermelskirchen.de/umwelt-bauen/umwelt-klima/kommunale-waermeplanung
www.wipperfuerth.de/wirtschaft-wohnen/klimaschutz/kommunale-waermeplanung
Die BEW wird in Zusammenarbeit mit der BMU Energy Consulting sowie den Städten Hückeswagen, Wermelskirchen und Wipperfürth regelmäßig über Fortschritte und Ergebnisse informieren.
Hierzu sollen auch Bürgerinformationsveranstaltungen stattfinden.