BEW warnt vor irreführender Smart Meter Werbung
03.07.2026

03.07.2026
In dieser Woche haben zahlreiche Haushalte in Wipperfürth, Hückeswagen und Wermelskirchen Werbeschreiben erhalten, in denen eindringlich zur Installation eines digitalen Stromzählers (Smart Meter) geraten wird. Der Absender, ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber, erweckt dabei den Eindruck, für Verbraucherinnen und Verbraucher bestehe eine gesetzliche Pflicht zum Einbau eines Smart Meters. Nach Einschätzung der BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW) ist diese Darstellung missverständlich.
Die BEW weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei diesen Schreiben nicht um offizielle Informationen oder Terminankündigungen der BEW im Rahmen des gesetzlich geregelten Smart-Meter-Rollouts handelt.
In dem Schreiben wird unter anderem damit geworben, dass aktuell kostenlose Smart-Meter-Installationen durchgeführt würden. Aufgrund einer angeblichen „Bündelung von Kapazitäten“ sollten Verbraucherinnen und Verbraucher kurzfristig einen Termin vereinbaren.
Zudem wird die Erwartung geweckt, eine um 114€ reduzierte Stromrechnung erhalten zu können. Diese pauschale Netzentgeltreduzierung nach §14a EnWG, können jedoch ausschließlich Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen erhalten und keineswegs jeder Hausbesitzer, da die Vergünstigung nicht in direktem Zusammenhang mit dem Einbau eines intelligenten Messsystems steht.
Aus Sicht der BEW vermittelt das Werbeschreiben durch seine Formulierungen einen hohen Grad an Dringlichkeit und amtlichem Charakter. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber für Wipperfürth, Hückeswagen und Wermelskirchen stellt die BEW daher klar, dass kein Zusammenhang zwischen dem Schreiben und der BEW besteht.
„Wir empfehlen, sich durch solche Werbeschreiben nicht unter Druck setzen zu lassen. Der Einbau intelligenter Messsysteme ist derzeit nur in bestimmten Fällen verpflichtend – beispielsweise bei Haushalten mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden oder beim Betrieb von Wärmepumpen, Wallboxen oder größeren Photovoltaikanlagen“, erklären Michelle Kausemann, Heike Kanitz und Christina Querndt vom Mess- und Gerätewesen der BEW. „Für die meisten Haushalte besteht daher aktuell keine Notwendigkeit, aufgrund eines solchen Schreibens einen Termin zu vereinbaren.“
Smart-Meter-Rollout bei der BEW
Die BEW treibt den gesetzlich vorgesehenen Einbau intelligenter Messsysteme kontinuierlich voran. Bereits im Jahr 2025 wurden rund 900 intelligente Messsysteme installiert. Im laufenden Jahr werden weitere etwa 1.500 Systeme hinzukommen. Der Schwerpunkt liegt derzeit auf steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sowie auf Einspeiseanlagen, insbesondere Photovoltaikanlagen. Bis 2031 sollen alle gesetzlich vorgesehenen intelligenten Messsysteme installiert sein.
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Dadurch wird der Stromverbrauch automatisch und sicher an den zuständigen Netzbetreiber übermittelt. Eine manuelle Zählerablesung ist nicht mehr erforderlich.
Die BEW informiert betroffene Kundinnen und Kunden rechtzeitig über anstehende Einbauten und die jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Niemand muss aufgrund von Werbeschreiben Dritter kurzfristig handeln oder einen Termin vereinbaren.
Wer sich näher über das Thema informieren möchte, findet im BEW-YouTube-Video „Smart Meter einfach erklärt: Warum dein Stromzähler jetzt intelligent wird“ eine anschauliche Einführung:
https://www.youtube.com/watch?v=LdlLvEFheeU&t=34s
Bei Fragen oder Unsicherheiten können sich Kundinnen und Kunden jederzeit an die BEW wenden:
Kundenservice: 02267 686-200
Mess- und Zählerwesen: 02267 686-271