Gute Nachrichten für Stromkunden der BEW: Im November informiert der Energieversorger über eine Bekanntmachung in der Lokalpresse über die Senkung der Strompreise in der Grund- und Ersatzversorgung. Die neuen Preise sind ab dem 1. Januar 2026 gültig.
Aber nicht nur die Preise in der Grund- und Ersatzversorgung sinken. BEW gibt auch bei den meisten Stromverträgen außerhalb der Grundversorgung die günstigeren Netzentgelt an Ihre Kunden weiter. Die Gesamtkosten für Strom werden also bei den allermeisten Kunden deutlich günstiger.

Beispiel: Eine Kilowattstunde (kWh) Strom kostet ab 1. Januar 2026 im Tarif wie zum Beispiel „Klik 9“ 29,99 Cent. Das sind 3 Cent weniger im Vergleich zu den aktuellen Preisen. Der Grundpreis bleibt unverändert. Ein 4-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh zahlt damit rund 120 Euro weniger im Jahr. Einen erheblichen Teil des Kilowattstundenpreises machen Preisbestandteile aus, die nicht von den BEW selbst beeinflusst werden können. Für die neuen Strompreise konnte die BEW mit niedrigeren Netzentgelten kalkulieren, während die staatlichen Umlagen erneut gestiegen sind.

Auf der Gas-Seite können steigende Netzentgelte durch den Wegfall der Gasspeicherumlage zum 01.01.2026 kompensiert werden. Die Preise bleiben für die meisten Kunden zum 1.1.2026 erst einmal stabil.

Hintergrundinfo:
Der Bundestag hat für 2026 einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzkosten bewilligt. Ziel ist die Entlastung von Haushalten und Unternehmen.
Der Bundestag hat am 13. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026 verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitzustellen, um die Strompreise für private und gewerbliche Verbraucher zu senken.