Häufig gestellte Fragen zu geförderten Anschlüssen
Die Detailplanung für den geförderten Glasfaserausbau ist abgeschlossen. Alle betroffenen Gebiete sind in Cluster eingeteilt, somit ergibt sich eine konkrete Ausbaureihenfolge. Sobald wir mit Ihrem Cluster beginnen, erhalten Sie von uns weitere Informationen.
Ja, es wird Infoveranstaltungen geben. Die genauen Termine werden entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt festgelegt und frühzeitig bekanntgegeben.
Aufgrund des Coronavirus finden derzeit keine Bürgerveranstaltungen statt.
- Der geförderte Glasfaser-Hausanschluss wird bis zum Anschlusspunkt kostenlos ins Haus gelegt, wenn Sie sich vor Beginn der Ausbauphase (Stichtag wird kommuniziert) für einen Glasfaser-Hausanschluss entscheiden. Einzige Voraussetzung für die Errichtung des Glasfaser-Hausanschluss ist die Zustimmung des Grundstückeigentümers mittels einer Nutzungsvereinbarung. Diese muss unabhängig von einer späteren Produktbestellung (Aktivierung des Glasfaseranschluss) erteilt werden. Bei einer späteren Entscheidung ist der Glasfaser-Hausanschluss kostenpflichtig, weil damit ein nachträglicher zusätzlicher Aufwand verbunden ist.
- Sie befinden sich nicht im Fördergebiet? Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot.
Im ersten Schritt muss der Ausbau erfolgt sein. Um den eingerichteten Glasfaser-Hausanschluss anschließend vollumfänglich nutzen zu können, muss ein Vertrag mit einem Anbieter für Telekommunikationsprodukte geschlossen werden - dies kann die Westenergie Breitband GmbH, aber auch jedes andere Unternehmen sein, welches das Glasfasernetz anmieten möchte. Die Förderregularien verlangen, dass das gebaute Glasfasernetz für andere Anbieter offen ist.