Post-EEG-Anlage

Ausgeförderte Anlagen weiter nutzen – Erfahren Sie, was möglich ist.

Ausgeförderte PV-Anlagen - Was hat es damit auf sich?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien gewinnen. Betreiber solcher Anlagen erhalten ab der Inbetriebnahme unter bestimmten Voraussetzungen 20 Jahre lang eine gesetzlich garantierte Vergütung, wenn sie ihren PV-Strom in das Netz einspeisen. Viele der EEG-Anlagen wurden um das Jahr 2000 in Betrieb genommen. Für Anlagen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen worden sind, gilt das Jahr 2000 als Inbetriebnahmejahr. Das bedeutet, dass am 1. Januar 2021 die ersten Anlagenbetreiber den Anspruch auf die ursprüngliche EEG-Vergütung durch den Netzbetreiber verloren haben.

Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie nach Ende der 20-jährigen Förderung haben, um den Betrieb ihrer Anlage weiterhin zu finanzieren und diese somit sinnvoll weiter zu nutzen.

Unsere Empfehlungen um Ihre Anlage weiterhin zu finanzieren und sinnvoll zu nutzen:

 

  • Option Pachtmodell
    BEW pachtet Ihre PV-Anlage mit fester Vergütung
     

  • Option Eigenverbrauch
    Von staatlichen Förderungen profitieren und Batteriespeicher und/oder Wallbox für ein E-Fahrzeug installieren

 

 

Konditionen für die Option "Pachtmodell"

Vergütung
€/kWp

NICHT
BEW-Kunde

BEW-Kunde

netto

21,01 €

25,21 €

brutto*

25,00 €*

30,00 €*

* Vergütung beinhaltet 19% Mehrwertsteuer

Häufig gestellte Fragen

Ausgeförderte Anlagen – Welche Anlagen sind betroffen?

Ausgeförderte Anlagen umfassen alle Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach Auslauf der gesetzlich garantierten EEG-Förderung weiter betrieben werden. Zukünftig gibt es also zwei Anlagenarten: Ausgeförderte Anlagen und Solaranlagen, die noch eine Förderung nach EEG erhalten.

Ausgeförderte Anlagen gemäß dem EEG 2021 sind demnach EEG-Anlagen, die vor dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen worden sind und bei denen der ursprüngliche Anspruch auf Zahlung der EEG-Förderung beendet ist.

Hinweis: Ausgeförderte-Anlagen erhalten zwar keine EEG Vergütung durch den Netzbetreiber mehr, sind aber weiterhin Solaranlagen im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und seinen Regelungen unterworfen.

Wann läuft die Förderung aus und ist meine Solaranlage betroffen?

Sie erhalten die EEG-Förderung für 20 Jahre nach Inbetriebnahme Ihrer Anlage zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Die Förderung läuft immer zum Ende des Jahres aus. Das heißt: Sollten Sie Ihre Anlage beispielsweise zum 01. Mai 2000 in Betrieb genommen haben, erhalten Sie die EEG-Förderung zum letzten Mal am 31.12.2020.

Ausnahme: Falls Sie zu den Solar-Pionieren gehören und Ihre Anlage vor dem 01. April 2000 (vor Inkrafttreten des EEG 2000) in Betrieb gegangen ist, erhalten Sie die Förderung ebenfalls letztmalig am 31.12.2020. Denn für alle Anlagen, die vor dem 1. April 2000 und damit vor dem Inkrafttreten des EEG 2000 in Betrieb genommen worden sind, setzt § 9 Abs. 1 Satz 2 EEG 2000 als fiktives Inbetriebnahmejahr das Jahr 2000 fest.

Bekomme ich weiterhin eine Einspeisevergütung für den Strom den ich ins Netz einspeise?

Im EEG 2021 wurde eine gesonderte Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen aufgenommen.
Bei Anlagen kleiner 100kW berechnet sich die Einspeisevergütung nach dem Jahresmarktwert abzgl. einer gesetzlichen Vermarktungspauschale von 0,4 Cent/kWh (für 2021) https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte

Bei Anlagen größer 100kW muss die eingespeiste Energiemenge einem Direktvermarkter (sonstige Direktvermarktung) angeboten werden. Eine Abnahmepflicht durch den Netzbetreiber besteht nicht mehr!

Wer informiert mich, wenn meine EEG-Förderung ausläuft?

Anlagenbetreiber einer ausgeförderten Anlage werden im Regelfall über den Auslauf der Einspeisevergütung vom zuständigen Netzbetreiber informiert. Das liegt daran, dass dieser nach Ablauf der 20 Jahre nicht mehr verpflichtet ist, den eingespeisten Strom nach dem EEG zu vergüten und (kaufmännisch) abzunehmen. Eine Pflicht zur (frühzeitigen) Information durch den Netzbetreiber besteht aber nicht, so dass der Anlagenbetreiber das Ende der Förderung seiner Anlage selbst im Blick haben sollte, um sich rechtzeitig um die Vermarktung des durch ihre Anlage erzeugten Stroms kümmern zu können. Ab 2021 werden erstmals EEG-Anlagen aus der gesetzlichen Förderung herausfallen. Die Anzahl der ausgeförderten Anlagen wird dann jährlich steigen.

Gibt es Möglichkeiten, den erzeugten Strom selbst zu nutzen?

Ja, die gibt es. Betreiber ausgeförderter Anlagen mit einer maximalen Leistung von 30 kW können den produzierten Strom selbst verbrauchen ohne eine technische Anpassung vorzunehmen. Dabei sind sie für max. 30 MWh eigenverbrauchten Strom vollständig von der EEG-Umlage befreit. Anlagen größer 30 kW müssen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden.

Darf ich nach Auslauf der EEG-Förderung noch ins Netz einspeisen?

Ausgeförderte Anlagen, die nicht gemeinsam mit noch förderfähigen Anlagen gemessen werden, werden zum 1. Januar 2021 automatisch in den EEG-Bilanzkreis des Netzbetreibers ("Anschlussregelung") überführt, sofern sie nicht spätestens bis zum 30. November 2020 einem Lieferanten-Bilanzkreis zugeordnet werden bzw. bleiben. Nach dem aktuellen Entwurf des EEG 2021 erhalten Anlagenbetreiber dann den sogenannten Marktwert für den eingespeisten Strom.

Zu beachten gilt jedoch: Um Ihre Anlage weiter zu betreiben, bedarf es unbedingt einer technischen Anpassung, ansonsten dürfen Sie ihre Anlage auf keinen Fall weiterlaufen lassen. Daher sollten Sich jetzt aktiv werden!

Was hat es mit der Direktvermarktung auf sich?

Wenn Sie Ihren Strom aus einer Anlagengröße größer 100 kW weiterhin ins Netz einspeisen wollen, sind sie dazu verpflichtet sich selbstständig einen Direktvermarkter zu suchen, der ihren Strom an der Strombörse verkauft (EEG 2017). Ebenso sind ggf. weitere technische Anpassungen an Ihrer Anlage notwendig. Seitens BEW ist derzeit keine Lösung geplant.

Gibt es neben der Umrüstung auf Eigenverbrauch noch weitere Lösungen?

Neben der Umrüstung auf Eigenverbrauch kann es für Sie auch lukrativ sein, eine neue Solaranlage zu installieren. Denn mit dem Bau einer Neuanlage profitieren Sie erneut 20 Jahre von der derzeitig gültigen EEG-Förderung und können gleichzeitig die Vorteile der Solarenergie nutzen. Die BEW bietet dazu eine Solarberatung und einen Online-Solarplaner zur (rechtlich unverbindlichen) Kalkulation Ihrer individuellen Solaranlage.

EEG-Umlage – was ist das eigentlich?

Wer selbst EEG-Strom erzeugt und diesen ins Netz einspeist, bekommt dafür vom jeweiligen Netzbetreiber eine Einspeisevergütung. Der Preis je Kilowattstunde ist gesetzlich festgelegt. Der Netzbetreiber verkauft dann diesen eingespeisten Strom an der Börse. Die Börsenpreise sind jedoch niedriger, als die Einspeisevergütung, somit macht der Netzbetreiber Verluste. Hier kommt die EEG-Umlage zum Einsatz, welche jeder Stromkunde bezahlen muss. Die Umlage gleicht die Differenz aus. Der Energieversorger behält diese nicht ein, sondern gibt sie direkt an den Übertragungsnetzbetreiber ab.

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