Ausgeförderte Anlagen umfassen alle Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach Auslauf der gesetzlich garantierten EEG-Förderung weiter betrieben werden. Zukünftig gibt es also zwei Anlagenarten: Ausgeförderte Anlagen und Solaranlagen, die noch eine Förderung nach EEG erhalten.
Ausgeförderte Anlagen gemäß dem EEG 2021 sind demnach EEG-Anlagen, die vor dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen worden sind und bei denen der ursprüngliche Anspruch auf Zahlung der EEG-Förderung beendet ist.
Hinweis: Ausgeförderte-Anlagen erhalten zwar keine EEG Vergütung durch den Netzbetreiber mehr, sind aber weiterhin Solaranlagen im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und seinen Regelungen unterworfen.