Trinkwasserqualität

Zur ständigen Kontrolle werden regelmäßige amtliche Analysen durchgeführt, die die vorgeschriebene Qualität des Trinkwassers bestätigen und sicherstellen.

Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben (Trinkwasserverordnung) kann sich die Beschaffenheit des gelieferten Trinkwassers ändern, z.B. durch jahreszeitlich oder niederschlagsbedingte sowie sonstige Schwankungen in der Rohrwasserqualität, durch die Umstellung der Aufbereitung, durch die Versorgung aus einem anderen Wasserwerk oder durch Reaktionen in den Transportleitungen. Eine Haftung aufgrund der Analyseangaben muss daher ausgeschlossen sein.